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Sonnenuntergang Sylt

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE ANMIETUNG VON FERIENDOMIZILEN
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Anmietung von Ferienobjekten im Haus Hanne

Stand: September 2026

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  1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnungen und des Ferienhauses Haus Hanne in Westerland/Sylt durch den Vermieter.

1.2 Der Mietvertrag kommt durch die Buchung des Mieters und die anschließende Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Die Buchung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über die Website des Vermieters oder über andere vom Vermieter angebotene Buchungswege erfolgen.

1.3 Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der Mietvertrag verbindlich geschlossen. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere Mietobjekt, Mietzeitraum, Personenanzahl, Mietpreis sowie die vereinbarten Zusatzleistungen.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

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  1. Mietpreis, Anzahlung und Restzahlung

2.1 Die Höhe des Mietpreises ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

2.2 Mit der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung fällig. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 20 % des vereinbarten Mietpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen.

2.3 Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.

2.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und Mietbeginn weniger als 14 Tage, ist der vollständige Mietpreis unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

2.5 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Konto des Vermieters.

2.6 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, ist der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Mietvertrag bzw. zur Kündigung berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

 

3. Kein Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Vermietung von Ferienunterkünften zu einem bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Buchungen, die online über die Website des Vermieters abgeschlossen werden.

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4. Mindestmietdauer

4.1 Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich drei Übernachtungen.

4.2 In der Hauptsaison sowie an Feiertagen kann eine Mindestmietdauer von fünf oder sechs Übernachtungen gelten. Die jeweils geltende Mindestmietdauer wird bei der Buchung angegeben.

4.3 Technisch mögliche Buchungsanfragen, die von der vorgesehenen Mindestmietdauer abweichen, begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages. Der Vermieter ist berechtigt, solche Anfragen abzulehnen.

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5. Nutzung des Ferienobjekts und Belegung

5.1 Das Ferienobjekt darf ausschließlich zu Urlaubszwecken und nur von der in der Buchung angegebenen Personenzahl genutzt werden.

5.2 Die für das jeweilige Ferienobjekt angegebene maximale Belegungszahl darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden.

5.3 Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitervermietung oder sonstige Überlassung des Ferienobjekts an Dritte ist nicht gestattet.

5.4 Besucher dürfen sich nur im Rahmen der üblichen Nutzung und unter Beachtung der maximal zulässigen Belegung im Ferienobjekt aufhalten. Eine dauerhafte oder übernachtende Aufnahme weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

5.5 Bei einem erheblichen Verstoß gegen die vereinbarte Belegung oder eine unzulässige Überlassung an Dritte ist der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

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6. Pflichten des Mieters und Haftung für Schäden

6.1 Das Ferienobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand sowie mit der vereinbarten Ausstattung überlassen.

6.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt, die Einrichtung und das Inventar pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.

6.3 Der Mieter haftet für Schäden, die er, mitreisende Personen, Besucher oder sonstige Personen, denen er den Zugang zum Ferienobjekt ermöglicht, schuldhaft verursachen.

6.4 Schäden, Mängel, fehlendes Inventar oder außergewöhnliche Verschmutzungen sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die während des Aufenthalts entstehen.

6.5 Unterbleibt eine erforderliche Mitteilung oder erfolgt sie verspätet und entsteht dadurch ein zusätzlicher Schaden oder wird dessen Beseitigung erschwert, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften für den daraus entstehenden Schaden.

6.6 Übliche und angemessene Reparatur- und Behebungszeiten sind vom Mieter zu akzeptieren. Der Vermieter bemüht sich, gemeldete Mängel möglichst zeitnah zu beheben.

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7. Haftung des Vermieters

7.1 Die Haftung des Vermieters für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet der Vermieter nicht.

7.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

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8. Mängel und Einschränkungen während des Aufenthalts

8.1 Der Vermieter ist berechtigt und verpflichtet, auftretende Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, soweit dies möglich und zumutbar ist.

8.2 Aufgrund der Insellage von Sylt kann es bei der Beschaffung von Ersatzteilen, Ersatzgeräten oder bei der Beauftragung von Handwerkern zu längeren Wartezeiten kommen. Der Mieter erklärt sich mit angemessenen Behebungszeiten einverstanden.

8.3 Bei technischen Geräten besteht keine Garantie für eine jederzeitige und störungsfreie Funktionsfähigkeit. Der Vermieter bemüht sich bei einem Defekt um eine möglichst zeitnahe Reparatur oder, soweit möglich, um Ersatz.

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9. Haustiere

9.1 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Anfrage und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.

9.2 Die Zustimmung zur Mitnahme eines Haustieres gilt ausschließlich für das konkret vereinbarte Tier bzw. die konkret vereinbarten Tiere. Die Mitnahme weiterer Tiere bedarf einer erneuten Zustimmung.

9.3 Hunde dürfen am Haus und auf dem Grundstück nicht unbeaufsichtigt laufen und sind entsprechend den örtlichen Vorschriften zu führen.

9.4 Hunde dürfen aus Gründen des Tierschutzes sowie aus Rücksichtnahme auf Nachbarn und andere Gäste nicht unbeaufsichtigt im Ferienobjekt zurückgelassen werden.

9.5 Haustiere dürfen nicht auf Betten, Sofas oder sonstigen Polstermöbeln liegen.

9.6 Der Mieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Haustiere ihr Geschäft nicht im Garten verrichten. Verunreinigungen sind vom Mieter unverzüglich zu beseitigen.

9.7 Für durch das Haustier verursachte Schäden, Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.8 Eine vereinbarte zusätzliche Reinigungsgebühr für die Mitnahme eines Hundes deckt den hierfür vorgesehenen zusätzlichen Reinigungsaufwand ab. Weitergehende Kosten aufgrund tatsächlicher Schäden oder außergewöhnlicher Verschmutzungen bleiben hiervon unberührt.

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10. Kinderhochstuhl und Kinderausstattung

Kinderhochstuhl, Kindergeschirr und sonstige Kinderausstattung werden, soweit vorhanden und vereinbart, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung besteht nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der Buchung ist.

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11. Wäsche

Bei Buchung eines Wäschepakets werden dem Mieter die jeweils vereinbarten Wäschestücke, insbesondere Bettwäsche, Hand- und Badwäsche sowie Küchen- und Tischwäsche, zur Verfügung gestellt.

Der Umfang des Wäschepakets ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

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12. Internet / WLAN

12.1 Im Ferienobjekt wird ein Internetzugang über WLAN im Rahmen der technischen Möglichkeiten bereitgestellt.

12.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit des Internetzugangs besteht nicht.

12.3 Der Vermieter haftet nicht für Störungen des Internetzugangs, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

12.4 Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Insbesondere ist die Nutzung für rechtswidrige Inhalte oder Rechtsverletzungen untersagt.

12.5 Für rechtswidrige Handlungen, die der Mieter oder von ihm eingelassene Personen über den Internetzugang vornehmen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

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13. Ausstattung und Darstellung auf der Website

13.1 Die auf der Website dargestellten Fotos, Grundrisse und Beschreibungen dienen der Darstellung des Ferienobjekts und seiner wesentlichen Eigenschaften.

13.2 Aufgrund von Renovierungen, Instandhaltungsmaßnahmen, technischen Erfordernissen oder Änderungen der Ausstattung kann es zu geringfügigen Abweichungen von den Darstellungen auf der Website kommen.

13.3 Der Gesamtcharakter sowie die wesentlichen Eigenschaften des gebuchten Ferienobjekts bleiben hiervon unberührt.

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14. An- und Abreise

14.1 Am Anreisetag steht das gebuchte Ferienobjekt grundsätzlich ab ca. 16:00 Uhr zur Verfügung.

14.2 Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Die Schlüssel sind entsprechend den Anweisungen des Vermieters zurückzulassen.

14.3 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

14.4 Bei einer verspäteten Räumung oder verspäteten Schlüsselrückgabe kann der Vermieter, soweit tatsächlich ein entsprechender Schaden oder zusätzlicher Aufwand entsteht, Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch die Reinigung oder die Anreise nachfolgender Gäste beeinträchtigt wird.

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15. Zustand bei Abreise

Das Ferienobjekt ist bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen:

  • besenrein

  • Mülleimer entleert

  • Geschirr abgespült und eingeräumt

  • Kühlschrank geleert

  • sämtliche Fenster und Türen geschlossen

  • persönliche Gegenstände entfernt

  • Schlüssel vor Ort belassen

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Entsteht aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Abreise ein über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgehender zusätzlicher Aufwand, kann der Vermieter die hierfür tatsächlich erforderlichen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

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16. Schlüssel und Schlüsselverlust

16.1 Die Schlüssel werden dem Mieter nach vollständigem Eingang des Mietpreises in einer Schlüsselbox am Ferienobjekt zur Verfügung gestellt. Den hierfür erforderlichen Code erhält der Mieter rechtzeitig vor der Anreise.

16.2 Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Mieter für die tatsächlich erforderlichen Kosten der Ersatzbeschaffung.

16.3 Entstehen aufgrund eines Schlüsselverlustes weitere notwendige Kosten, beispielsweise durch den Austausch eines Schlosses oder einer Schließanlage, kann der Vermieter diese Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

16.4 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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17. Pkw-Stellplatz

17.1 Zu den Ferienwohnungen gehört der Stellplatz 13c. Dieser Stellplatz wird von den Gästen der beiden Ferienwohnungen gemeinsam genutzt.

17.2 Der Stellplatz ist ausschließlich zum Abstellen eines Pkw vorgesehen. Weitere Fahrzeuge oder größere Gegenstände dürfen dort nur nach vorheriger Absprache abgestellt werden.

17.3 Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Bewachungs- oder Verwahrungspflicht für Fahrzeuge oder auf dem Stellplatz befindliche Gegenstände.

17.4 Für Schäden haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

17.5 Die Stellplätze 13a und 13b sind nicht Bestandteil des Mietobjekts und dürfen nicht genutzt werden.

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18. Kurabgabe und Gästekarte

18.1 Für den Aufenthalt auf Sylt kann nach den jeweils geltenden Bestimmungen eine Kurabgabe anfallen.

18.2 Der Mieter ist verpflichtet, die für ihn und die mitreisenden Personen jeweils geltende Kurabgabe nach den Bestimmungen der zuständigen Gemeinde bzw. Kurverwaltung zu entrichten.

18.3 Der Vermieter ist verpflichtet, die für die Erhebung und Meldung der Kurabgabe erforderlichen Gästedaten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu erfassen bzw. über das hierfür vorgesehene Verfahren an die zuständige Stelle zu übermitteln.

18.4 Hierzu erhält der Mieter vor der Anreise einen Link zum Pre-Check-in. Die erforderlichen Daten sind vom Mieter vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

18.5 Nach erfolgreicher Erfassung und Prüfung werden die Gästekarten nach dem jeweils vorgesehenen Verfahren bereitgestellt. Soweit möglich, können auch ausgedruckte Gästekarten genutzt werden.

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19. Rücktritt / Stornierung durch den Vermieter

19.1 Wird das Ferienobjekt durch Feuer, Sturm, Wasserschaden, erhebliche technische Schäden oder ein sonstiges unvorhersehbares Ereignis derart beschädigt, dass eine vertragsgemäße Nutzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.

19.2 Soweit möglich und zumutbar, kann der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten. Ein Anspruch des Mieters auf die Annahme eines Ersatzobjekts besteht nicht.

19.3 Im Falle des Rücktritts durch den Vermieter werden bereits geleistete Mietzahlungen für den nicht erbrachten Zeitraum erstattet.

19.4 Weitergehende Ansprüche des Mieters richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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20. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

20.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten.

20.2 Maßgeblich für die Höhe der Stornokosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung beim Vermieter eingeht.

20.3 Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und wird kein geeigneter Ersatzmieter benannt, der mit Zustimmung des Vermieters zu den bisherigen Vertragsbedingungen in den Mietvertrag eintritt, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung bzw. den vereinbarten pauschalierten Schadensersatz verlangen.

20.4 Dem Vermieter bleibt der Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenige Betrag anzurechnen, den er durch eine anderweitige Vermietung des stornierten Zeitraums erzielt oder zu erzielen vermag.

20.5 Für die Stornierung gelten folgende Pauschalsätze, jeweils bezogen auf den reinen Mietpreis:

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bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 %

59 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 %

44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60 %

29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 %

14 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 95 %

ab 6 Tage vor Mietbeginn: 100 %

 

20.6 Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweiligen Stornokosten angerechnet.

20.7 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

20.8 Dem Vermieter bleibt ausdrücklich der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

20.9 Die Stornierung sollte aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

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21. Ersatzmieter

21.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den bestehenden Mietvertrag eintritt.

21.2 Die Ersatzperson muss die vereinbarten Vertragsbedingungen, insbesondere die zulässige Belegung und die vereinbarten Preise, übernehmen.

21.3 Der Vermieter kann die Übernahme aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn die vorgesehene Belegung überschritten würde oder begründete Zweifel an einer vertragsgemäßen Nutzung des Ferienobjekts bestehen.

21.4 Mit Zustimmung des Vermieters tritt die Ersatzperson in den bestehenden Mietvertrag ein. Eine bereits erfolgte Zahlung wird zwischen dem bisherigen Mieter und der Ersatzperson ausgeglichen.

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22. Nichtanreise und vorzeitige Abreise

22.1 Reist der Mieter nicht an, ohne zuvor vom Mietvertrag zurückzutreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

22.2 Dies gilt entsprechend, wenn der Mieter während des gebuchten Aufenthalts vorzeitig abreist oder den Aufenthalt aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, familiärer oder beruflicher Gründe, vorzeitig beendet.

22.3 Eine Erstattung kann erfolgen, soweit der Vermieter durch eine anderweitige Vermietung Einnahmen erzielt. Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung ersparter Aufwendungen bleiben unberührt.

22.4 Wir empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

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23. Reiseversicherung

Der Vermieter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, gegebenenfalls einschließlich einer geeigneten Absicherung für mitgebrachte Haustiere und persönliche Gegenstände.

Informationen zu einer möglichen Reiseversicherung sind auf der Website des Vermieters abrufbar.

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24. Hausordnung

Die für das jeweilige Ferienobjekt geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch mitreisende Personen und Besucher die geltenden Regeln beachten.

Ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages führen.

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25.Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die jeweils aktuellen Datenschutzhinweise des Vermieters. Diese sind auf der Website des Vermieters abrufbar.

Die im Rahmen der Buchung, des Mietverhältnisses und der gesetzlich erforderlichen Meldungen erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

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26. Änderungen und Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sollen aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

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27. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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28. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die dem Mieter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehen, bleiben unberührt.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

Haus Hanne
Westerland auf Sylt

Stand: September 2026

Link ERGO Reiseversicherung
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